Wärmepumpen – Mehr als eine Heizung
Unsere Umwelt ist voller Kraft und Energie.
Auf genau dieser Basis funktionieren die innovativen Wärmepumpen von heute: Sie nutzen die kostenlose, uns immer umgebende Umweltwärme.
Verschiede Ausführungen der Wärmepumpen – beispielsweise der Zugriff auf Erd- oder Außenluftwärme – resultieren dabei für Sie immer in dem gleichen Ergebnis: Sie reduzieren Ihre Heizkosten auf ein Minimum und schonen dabei gleichzeitig die Umwelt.
Lassen Sie Ihre Heizkosten schrumpfen und genießen Sie die Vorteile einer Wärmepumpe! Wir lassen Ihnen gern Informationsmaterial zukommen und beantworten Ihre Fragen unter (06371) 44704.
So funktioniert eine Luft-Wasser-Wärmepumpe
Das DAIKIN Altherma Außengerät entzieht der Außenluft Wärmeenergie für Raumheizen und Warmwasserbereitung. Durch Umkehrung des Prozesses ist auch ein Raumkühlen möglich.
Luft-Wasser-Wärmepumpen gewinnen bis zu 80 % der Energie aus der Außenluft. Der verbleibende Teil wird durch Elektroenergie abgedeckt. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe entzieht über einen Kältemittelkreislauf mit Verdichter der Außenluft Wärmeenergie und erwärmt somit Wasser in einem Wasserkreislauf, über den diese Wärmeenergie in Ihr Zuhause transportiert wird.
So viel Förderung gab es noch nie: Wärmepumpen werden in der Renovierung mit bis zu 50 % gefördert!
Hausbesitzer, die ihre alte Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzen, erhalten einen großen Teil der Kosten über staatliche Förderung zurück.
- 35 % Grundförderung in der Sanierung für den Einsatz einer Wärmepumpe
- Zusätzlich 10 % Ölaustauschprämie, wenn dabei ein Ölkessel ersetzt wird.
- Wird vom Gebäudeenergieberater ein individueller Sanierungsgfahrplan für das Haus erstellt und ist der Einsatz einer Wärmepumpe Teil dieses Sanierungsfahrplans, dann sind nochmals 5 % zusätzlich möglich.

Gefördert werden dabei nicht nur die Kosten für das neue Heizsystem, sondern auch Kosten für notwendige Umfeldmaßnahmen wie z.B. die Deinstallation und Entsorgung der Altanlage (inkl. der alten Öltanks) und sogar die Renovierung des Heizraums.
BEG, Stand 01.01.2021 (BAFA). Förderung bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. Angaben zu Förderbeträgen ohne Gewähr und vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen. Mehr Informationen unter www.bafa.de.